Position P.IP: Gesundheitsberufegesetzt

Diese Verordnung zielt darauf ab, die berufsspezifischen Kompetenzen der Gesundheitsberufe auf nationaler Ebene zu standardisieren und zu systematisieren. Dies mit dem Ziel die Sicherheit der Patienten und Patientinnen und die des Gesundheitssystems zu verbessern. Vorgesehen ist dafür ein Registrierungssystem, ähnlich jenem für die medizinischen Berufe. Die P.IP unterstützt diese Vorlage grundsätzlich. Sie ermöglicht eine bessere IPZ durch die Definition der berufsspezifischen Kompetenzen und durch die Vereinheitlichung der Bedingungen für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen. Auf der anderen Seite werden bestimmte Aspekte kritisch betrachtet: Die IPZ muss systematisch in die berufsspezifischen Kompetenzen der einzelnen Berufe integriert werden. Obligatorische Weiterbildungsanforderungen fehlen, sie sollten hinzugefügt und mit Komponenten der IPZ ergänzt werden. Bestimmte Entscheidungen, wie z.B. die Führung des Registers durch das Rote Kreuz statt durch den Bund (wie im Fall von MedReg), könnten zu Doppelspurigkeiten führen, ebenso wie die parallele Führung von GesReg und NAREG.

Hier können Sie die vollständige Position lesen (nur auf Französisch). 

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